Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 28.05.2025 | |
Inhaltsverzeichnis
Den Prozessbetrug gibt es als eigenständigen Straftatbestand nicht. Im Ergebnis begeht der Täter damit einen Betrug nach § 263 StGB. In der Regel kommt diese Form des Betruges im Zivilprozess vor, aber auch in anderen Prozessen ist dieser möglich. So muss die Partei nach § 138 ZPO wahrheitsgemäße Angaben über die tatsächlichen Umstände des umstrittenen Sachverhaltes machen. Somit gilt die Wahrheitspflicht in einem Prozess. Hieran hält sich aber nicht jede Partei.
Prozessbetrug – Definition und VoraussetzungenDen Straftatbestand des Betruges kennt nahezu jeder. Einfach erklärt: einen Betrug nach § 263 StGB begeht man, wenn man einen anderen täuscht, um sich auf seine Kosten zu bereichern. Sodann gibt es da noch den sogenannten Prozessbetrug, der in letzter Zeit immer häufiger zu hören ist. Dieser ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern ein Unterfall des Betruges nach § 263 StGB.
Beim Prozessbetrug wird entweder der Richter, der Rechtspfleger oder eine andere Person der Rechtspflege von einer Partei getäuscht, so dass in der Folge vermögensnachteilige Verfügungen zulasten der gegnerischen Partei getroffen werden (Schönke/Schröder, StGB-Kommentar § 263 Rn. 69).
In der Regel kommt dieser im Rahmen eines Zivilprozesses vor, wo eine der beiden Parteien (Kläger oder Beklagter) versucht, das Gericht zu täuschen, um für sich dadurch im Prozess einen Vorteil zu verschaffen. Wenn derjenige mit der Täuschung in dem Prozess Erfolg hat, begeht er somit einen vollendeten Betrug.
Versuchter ProzessbetrugWenn das Gericht aber die Täuschung durchschaut, handelt es sich um einen versuchten Betrug. Es gibt somit auch den versuchten Prozessbetrug. Dieser beginnt z.B. mit dem Einreichen eines bewusst unwahren Parteivorbringens bei Gericht, womit auf die Vorstellung des Gerichts bzw. des Richters täuschend eingewirkt werden soll (vgl. BayObLG NJW 1996, 406,408; OLG Bamberg in NStZ 1982,247).
Prozessbetrug - BeispieleNachfolgend einige Fälle, wo man sich wegen Prozessbetrug strafbar macht:
Prozessbetrug beim VergleichDurch einen Prozessbetrug kann auch ein Vergleich erzielt werden. Es kann sein, dass eine der Parteien durch arglistige Täuschung nachweislich falsche Angaben oder Unterlagen in den Prozess eingebracht hat und dadurch es zum Vergleich gekommen ist. Die andere Partei hätte bei Kenntnis der wahren Tatsachen/Umstände den Vergleich nicht abgeschlossen. Dann kommt die Anfechtung des Vergleichs in Betracht.
KlagabweisungEbenso kann es sein, dass eine Partei (Beklagter) einen Prozessbetrug begeht und dadurch erreicht, dass die Klage des Klägers abgewiesen wird. Entweder hat er auf Zeugen eingewirkt, er hat ggf. Beweismittel manipuliert oder bewusst wider besseres Wissen falsch vorgetragen und dadurch eine Täuschung über Tatsachen beim Richter erreicht, die dazu geführt hat, dass der Richter die Klage abgewiesen hat. Dann liegt im Ergebnis auch ein Prozessbetrug durch den Beklagten vor.
VersäumnisurteilDurch einen Prozessbetrug kann man auch erreichen, dass es zu einem Versäumnisurteil kommt. Wenn z.B. der Kläger bewusst falsch vortragen lässt und der Beklagte innerhalb der Notfrist nicht reagiert und durch das falsche Vortragen der Richter ein Versäumnisurteil erlässt, hat sich der Kläger ebenfalls durch Prozessbetrug strafbar gemacht. Der Beklagte hat dann zwar die Möglichkeit gegen das Versäumnisurteil innerhalb von 2 Wochen Einspruch einzulegen, der Straftatbestand des Prozessbetruges wäre dennoch erfüllt.
Prozessbetrug durch AnwaltAuch wenn für den Rechtsanwalt die Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO nicht direkt gilt, muss er die Wahrheitspflicht seines Mandanten stets beachten. Im Ergebnis unterliegt aber der Rechtsanwalt auch der Wahrheitspflicht. Auf der anderen Seite unterliegt der Rechtsanwalt aber auch der Verschwiegenheitspflicht, die sogar zum Kernbestand der anwaltlichen Berufspflicht gehört. Somit kollidieren die beiden vorgenannten Pflichten hin und wieder mal miteinander, so dass sich der Rechtsanwalt so manches Mal in einem Dilemma befindet. Wenn der Rechtsanwalt bewusst falsch vorträgt und dadurch Vermögensinteressen des Geschädigten verletzt werden, macht sich der Rechtsanwalt ebenfalls wegen Prozessbetrug strafbar. Im Übrigen würde dies auch einen berufsrechtlichen Verstoß darstellen, der auch Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Strafanzeige / Anzeige: Wer zeigt Prozessbetrug an?Es kommt sehr oft in Zivilprozessen vor, dass Kläger und Beklagter schon den Sachverhalt unterschiedlich darstellen. In derartigen Fällen drängt sich der Verdacht auf, dass einer der beiden lügt. Wenn der Richter ein ungutes Gefühl hat, kann er selbst den Fall zur Staatsanwaltschaft bringen und demnach anzeigen. Aber auch die Parteien selbst oder ihre Rechtsanwälte können eine entsprechende Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft machen. Auch wenn die Zahl der Anzeigen wegen Prozessbetrug und somit die Zahl der Ermittlungsverfahren steigt, passiert es in den seltensten Fällen, dass es zu einer Anzeige kommt. Damit liegt die Dunkelziffer beim Prozessbetrug relativ hoch.
Strafe / StrafmaßDas Strafmaß des Prozessbetrugs richtet sich nach § 263 Abs. 1 StGB. Als Strafe sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
JuraForum.de-Tipp: Welche Strafe man am Ende erhält, hängt vom Einzelfall und seinen Umständen ab. Vor allem spielt es auch eine Rolle, ob man vorbestraft ist oder nicht. Hat man keine Vorstrafen, erhält man in der Regel eine Geldstrafe.
Beispiel - UrteilEin Rechtsanwalt wurde vom Amtsgericht Freising wegen versuchten Prozessbetrug zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, welches dann später in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Landshut auf 1.200 Euro reduziert wurde. Die Revision des Rechtsanwalts blieb erfolglos. Es blieb somit bei der Verurteilung wegen versuchten Prozessbetrugs. Der Rechtsanwalt hatte für einen Mandanten (0900-Mehrwertrufnummern) im Jahre 2009 Ansprüche zunächst vor dem Amtsgericht Idstein eingeklagt, wo es zu einer rechtskräftigen Abweisung der Klage kam. Später – nachdem der Beklagte und somit Gegner seines Mandanten umgezogen war – hat der Rechtsanwalt dieselben Ansprüche beim Amtsgericht Freising eingeklagt ohne den ersten verlorenen Prozess vor dem Amtsgericht Idstein zu erwähnen. Hier hat sich der Rechtsanwalt somit wegen versuchten Prozessbetruges durch Unterlassen strafbar gemacht.
Der Rechtsanwalt habe bei dem Richter des Zweitprozesses die unzutreffende Vorstellung einer zulässig und schlüssig erhobenen Klage hervorrufen wollen. Dies sei als versuchter Prozessbetrug anzusehen, weil der Rechtsanwalt gewusst habe, dass seinem Mandanten die im Zweitprozess geltend gemachten Ansprüche schon aufgrund ihrer rechtskräftigen Aberkennung im Erstprozess nicht zugestanden hätten. Er sei als Rechtsanwalt wegen § 138 ZPO gehalten gewesen, die unstreitige Tatsache des Erstprozesses in dem zweiten Prozess zu erwähnen.
Weitere Folgen vom ProzessbetrugDer Prozessbetrug kann neben der strafrechtlichen Verurteilung auch andere Folgen mit sich bringen. Bei einem Rechtsanwalt kann hat dies in der Regel weitreichende Konsequenzen. So hat in dem vorgenannten Fall neben der strafrechtlichen Verurteilung der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen eine anwaltsgerichtliche Maßnahme ergriffen und mit Urteil vom 14.08.2015 (Az. 2 AGH 20/14) gegen den angeschuldigten Rechtsanwalt eine Geldbuße von 500 Euro verhängt und einen bereits in erster Instanz vom Anwaltsgericht Düsseldorf ausgesprochenen Verweis bestätigt.
JuraForum.deTipp: Für einen Kläger oder Beklagten bedeutet ein begangener Prozessbetrug in der Regel zum Schadensersatzanspruch des Geschädigten nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB.
VerjährungAuch der Prozessbetrug unterliegt der Verjährung, die sich nach § 78 StGB richtet. Die Verjährungsfrist beträgt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB 5 Jahre.
Diese beginnt sobald die Tat beendet ist.
Prozessbetrug und Restitutionsklage nach § 580 ZPOEin wesentlicher Aspekt, der im Zusammenhang mit dem Prozessbetrug häufig übersehen wird, ist die zivilprozessuale Möglichkeit der Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens durch die sogenannte Restitutionsklage gemäß § 580 Nr. 1, Nr. 4 oder Nr. 5 ZPO. Wird ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren durch eine Partei durch bewusst wahrheitswidriges Vorbringen, gefälschte Urkunden oder manipulierte Beweismittel beeinflusst, kann der benachteiligten Partei die Restitutionsklage offenstehen. Die Restitutionsklage stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Rechtskraft dar und erlaubt unter engen Voraussetzungen die Aufhebung eines bereits rechtskräftigen Urteils.
Nach § 580 Nr. 1 ZPO ist die Restitutionsklage insbesondere zulässig, wenn im Vorprozess ein strafbares Verhalten wie etwa Urkundenfälschung (§ 267 StGB) oder falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB) zu einer für den Kläger ungünstigen Entscheidung geführt hat. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage setzen jedoch voraus, dass ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet oder bereits ein rechtskräftiges strafgerichtliches Urteil wegen der einschlägigen Tat ergangen ist. Auch § 580 Nr. 4 ZPO ist relevant, wenn etwa ein Zeuge eine vorsätzliche Falschaussage gemacht hat. Hier muss nicht zwangsläufig ein Strafurteil vorliegen, es reicht aus, wenn sich die Unwahrheit der Aussage objektiv feststellen lässt.
Die Restitutionsklage muss binnen einer Notfrist von einem Monat ab Kenntnis des Restitutionsgrundes erhoben werden, § 586 Abs. 1 ZPO. Die absolute Frist beträgt fünf Jahre ab Rechtskraft des angefochtenen Urteils. Diese Rechtsbehelfsform dient somit nicht nur der Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern wirkt auch präventiv gegen Prozessbetrug, da sie verdeutlicht, dass auch rechtskräftige Urteile bei schwerwiegender Täuschung korrigierbar sind.
Prozessbetrug Schema § 263 StGBI. Objektiver Tatbestand
Täuschung über Tatsachen (ausdrücklich, konkludent oder durch Unterlassen)
Irrtum des Richters, Rechtspflegers oder andere Person der Rechtspflege
Vermögensverfügung (i.d.R. eine Gerichtsentscheidung zulasten des Gegners)
Vermögensschaden beim Gegner (rechtkräftiger Titel)
II. Subjektiver Tatbestand
III. Rechtswidrigkeit
IV. Schuld
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Mitwirkende/Autoren:
JuraforumWiki-Redaktion, Rechtsanwalt Einbock
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Zuletzt editiert von Rechtsanwalt Einbock
Bewährungsstrafe für Internet-Abmahnbetrüger rechtmäßig
... 5.000 Euro. Allein von der CDU wurden so 15.000 Euro erfolgreich geltend gemacht.Das Landgericht wertete das Vorgehen Burats in 38 Fällen als gewerbsmäßigen und in 33 Fällen als gewerbsmäßigen versuchten Betrug. Bernhard S. wurde in 31 Fällen wegen gewerbsmäßigen und in 33 Fällen wegen gewerbsmäßigen versuchten Betrugs für schuldig befunden. Schuldspruch und Urteile sind nach dem Karlsruher Beschluss rechtskräftig.In ...
Entschädigung für falsche Gegendarstellung?
... durch die Abgabe von falschen Versicherungen an Eides statt im Ausgangsverfahren, nämlich durch seine Leugnung intimer Beziehungen zur Klägerin B nicht nur Straftatbestände tangiert, sondern sich auch des Prozessbetruges schuldig gemacht. Wenn die Gerichte Kenntnis davon gehabt hätten, dass die Versicherung an Eides statt in diesem Punkt unwahr gewesen sei, hätte die einstweilige Verfügung insgesamt nicht erlassen werden ...
Hartz IV: Verwertung von Lebensversicherung nicht nur von der Verlustquote abhängig
... beantragte Hartz IV. Sie verfügte allerdings noch über 1.870 Euro auf ihrem Girokonto sowie über ein Sparbuch mit 2.125 Euro. Zudem hatte sie zwei Lebensversicherungen abgeschlossen. Die Rückkaufswerte betrugen 6.493 beziehungsweise 1.440 Euro. Mit Blick auf dieses Vermögen lehnte der Kreis Nordfriesland den Antrag ab.Generell müssen Arbeitslose ihr Vermögen einsetzen, ehe sie Hartz IV bekommen. Allerdings ...
Mandant setzt sich mehrfach über Rat des Anwalts hinweg - Anwalt legt Mandat nieder
... einen Schriftsatz entworfen habe, der gleichlautend und ungekürzt von diesem bei Gericht eingereicht werden solle. In diesem Schriftsatz unterstellte der spätere Beklagte seinem damaligen Prozessgegner Prozessbetrug. Der Anwalt teilte seinem Mandanten mit, dass er den Schriftsatzentwurf nicht übernehmen könne, da sich dieser dadurch dem Verdacht der üblen Nachrede und des unwahren Sachverhalts aussetze. Gemeinsam ...
Wann besteht beim Betrug ein öffentliches Interesse?
... Was es mit dem öffentlichen Interesse beim Betrug auf sich hat und wann dieses vorliegt, erfahren Sie in diesem Beitrag.Normalerweise handelt es sich beim Betrug gem. § 263 StGB um ein Offizialdelikt. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft muss tätig werden ...
Rechtsanwalt wird wegen Prozessbetruges doppelt bestraft
... sich die Forderung inzwischen auf rund 300 Euro.Die Richter in Freising bemerkten den Schwindel und waren offenbar richtig sauer. Statt der Forderung stattzugeben verurteilten sie den Rechtsanwalt wegen Prozessbetrugs zu einer saftigen Geldstrafe von 6.000 Euro. Im Berufungsverfahren war das Landgericht Landshut dem inhaltlich gefolgt, es setzte die Höhe der Strafe aber auf 1.200 Euro herab.Doch auch den Richtern ...
2. Staatsexamen NRW: jede 5. Prüfung mit Prädikat
... bestanden 1.962 Kandidatinnen und Kandidaten ihr Examen (76,82 Prozent); dies entspricht in etwa den Ergebnissen der Vorjahre (2008: 78.06; 2009: 76,60 Prozent). Die Zahl der nicht bestandenen Prüfungen betrug 592 (23,18 Prozent), ein leichter Rückgang im Vergleich zu 2009 (23,40 Prozent). Doch scheiterten nur 3,37 Prozent (86 Kandidaten/innen) im zweiten Wiederholungsversuch endgültig.Die Zahl der Rechtsreferendarinnen ...
Unvollständige Selbstanzeige und die Konsequenzen – oder Steuerhinterziehung-Deluxe
... Abhängigkeit vom Einkommen. Manche – ehemalige – Ehefrau wird auch die Chance auf Aufbesserung des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs und von Unterhaltszahlungen unschwer erkennen – womöglich auch einen Prozessbetrug wegen Falschangaben. Bei Inanspruchnahme z. B. einkommensabhängiger Fördergelder kann auch Subventionsbetrug hinzukommen. Mit einer schlichten Selbstanzeige allein beim Finanzamt wird es eher selten getan ...
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