➽️ Leistungskreditbetrug

文章正文
发布时间:2025-08-16 18:06

Leistungskreditbetrug bezeichnet die Täuschungshandlung, bei der der Täter die Auszahlung eines Kredits durch falsche Angaben über seine finanzielle Lage oder Verwendungszwecke erschleicht und dadurch einen Vermögensschaden für das Kreditinstitut verursacht. Wesentliche Merkmale des Leistungskreditbetrugs

Der Leistungskreditbetrug zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

Täuschung über Tatsachen

Der Täter täuscht den Kreditgeber durch Vortäuschen einer falschen Tatsache, zum Beispiel durch Angabe einer nicht-existenten Sicherheit. Tatsachen sind alle aktuellen oder vergangenen Umstände, die dem Beweis zugänglich sind. Wesentlich ist, dass die Täuschung sich auf eine Tatsache bezieht, die für den Kreditvertrag relevant ist und die Entscheidung des Kreditgebers beeinflusst.

Vermögensvorteil und Vermögensschaden

Als Vermögensvorteil gilt die Verbesserung der wirtschaftlichen Lebenslage, die der Täter beabsichtigt, und als Vermögensschaden die Verschlechterung derselben. Dabei muss ein direkter Zusammenhang zwischen Täuschungshandlung und Vermögensvorteil beziehungsweise -schaden bestehen. Der Vermögensschaden beim Leistungskreditbetrug kann sich in Gestalt einer ungesicherten Kreditauszahlung, einer günstigeren Tilgungsrate oder Zinshöhe manifestieren.

Induktion eines Irrtums

Der Täter kann durch Täuschungshandlungen einen Irrtum beim Kreditgeber induzieren. Die Täuschung muss ursächlich für den Vermögensschaden sein. Der Geschädigte muss über die verfälschten Umstände im Unklaren sein und seine Entscheidung daraufhin treffen.

Vorsätzliches Handeln

Der Täter handelt vorsätzlich, wenn er in Kenntnis der Umstände und ihrer Bedeutung den Tatbestand eines Leistungskreditbetrugs erfüllt und bewusst die Auszahlung des Kredits erschleicht. Dabei muss der Täter die Absicht, die Kreditgewährung zu Unrecht zu erlangen, und das Ziel, dem Kreditgeber zu schaden, verfolgen.

Rechtliche Grundlagen

Der Leistungskreditbetrug ist im § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Dort ist der Betrug als Straftatbestand definiert, auf den die Merkmale des Leistungskreditbetrugs anwendbar sind:

Der Leistungskreditbetrug kann – je nach Umfang und Schwere der Schädigung – als Betrug oder als besonders schwerer Fall des Betrugs gemäß § 263 StGB geahndet werden. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren.

Beispiel

Ein Unternehmer beantragt bei einer Bank einen Kredit zur Erweiterung seines Geschäfts. Er reicht einen gefälschten Einkommensteuerbescheid und gefälschte Kontoauszüge ein, um höhere Umsätze und ein höheres Einkommen vorzutäuschen, als tatsächlich vorhanden ist. Die Bank gewährt daraufhin den Kredit, ohne die tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Unternehmers zu kennen. In diesem Fall erfüllt der Unternehmer den Tatbestand des § 263 StGB, und es liegt ein Leistungskreditbetrug vor.

FAQ Was versteht man unter Leistungskreditbetrug?

Beim Leistungskreditbetrug handelt es sich um eine besondere Form des Betrugs, bei dem jemand durch Täuschung den Abschluss eines Kontrakts erwirkt und damit eine Leistung (oftmals finanzieller Natur) zu Unrecht beansprucht. Dabei wird das Opfer in der Regel über die wahren Umstände oder Absichten des Täters getäuscht. Es handelt sich um eine strafbare Handlung, die nach § 263 StGB im deutschen Strafrecht unter der Bezeichnung "Betrug" verfolgt werden kann.

Wie unterscheidet sich Leistungskreditbetrug von anderen Formen des Betrugs?

Im Unterschied zum "klassischen" Betrug, bei dem das Opfer in der Regel einen Vermögensverlust erleidet, geht es beim Leistungskreditbetrug nicht primär um den Verlust von Vermögenswerten. Vielmehr wird das Opfer dazu gebracht, dem Täter eine Leistung zu gewähren - meist in Form einer Kreditgewährung. Die erhaltenen Gelder werden vom Täter dann oft zweckentfremdet, sodass die vereinbarten Leistungen, z.B. Investitionen in ein bestimmtes Projekt, nicht erbracht werden.

Wie erkenne ich, ob ich Opfer eines Leistungskreditbetrugs geworden bin?

Ein Indiz für einen möglichen Leistungskreditbetrug kann es sein, wenn die versprochenen Leistungen des Kreditnehmers ausbleiben oder offensichtlich nicht den vorgegebenen Zwecken oder Beschreibungen im Vertrag entsprechen. Zudem ist ein verdächtig schneller Verschleiß der Kreditmittel ein weiteres Zeichen. Auch wenn die Kommunikation mit dem Kreditnehmer abbricht oder dieser plötzlich unauffindbar ist, sollte dies stutzig machen. In solchen Fällen ist es ratsam, unverzüglich rechtlichen Beistand einzuholen und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.

Wie kann ich mich vor Leistungskreditbetrug schützen?

Um sich vor Leistungskreditbetrug zu schützen, sollten Sie bei der Vergabe von Krediten gründliche Prüfungen der Kreditnehmer durchführen. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung der finanziellen Situation, bisherigen Geschäftshistorie sowie der Seriosität und Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers. Zudem empfiehlt es sich, im Vertrag detaillierte Vereinbarungen zur Verwendung der Kreditmittel zu treffen und diese regelmäßig zu kontrollieren. Sollten Sie Zweifel an der Verwendung der Mittel haben oder Auffälligkeiten bemerken, sollten Sie frühzeitig aktiv werden und juristischen Beistand suchen.

Welche Strafen drohen beim Leistungskreditbetrug?

Nach § 263 StGB droht bei einem Betrug, zu dem auch der Leistungskreditbetrug zählt, eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, z.B. wenn der Schaden sehr hoch ist oder der Täter gewerbsmäßig handelt, kann die Freiheitsstrafe auf bis zu zehn Jahre erhöht werden. Darüber hinaus kann der Täter zum Schadensersatz verpflichtet werden.

Kann ich den Leistungskreditbetrug zivilrechtlich geltend machen?

Ja, neben der strafrechtlichen Verfolgung des Leistungskreditbetrugs haben Sie als Opfer auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter. So kann insbesondere eine Rückabwicklung des Vertrags durch Anfechtung gemäß § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung erfolgen. Darüber hinaus haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz, etwa nach den Vorschriften zur culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB).

Welche Rolle spielt das Rechtsgebiet Wirtschaftsstrafrecht bei Leistungskreditbetrug?

Der Leistungskreditbetrug fällt in den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, das sich mit strafbaren Handlungen im geschäftlichen und wirtschaftlichen Bereich befasst. Da der Leistungskreditbetrug in der Regel im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und der Vergabe von Krediten steht, ist das Wirtschaftsstrafrecht das relevante Rechtsgebiet für diese Art von Betrug. Spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht können sowohl bei der Verfolgung von Leistungskreditbetrug helfen als auch bei der Verteidigung gegen entsprechende Vorwürfe.

Wie gehe ich als Unternehmen vor, wenn ich Opfer eines Leistungskreditbetrugs geworden bin?

Sollten Sie als Unternehmen Opfer eines Leistungskreditbetrugs geworden sein, ist es zunächst wichtig, umgehend rechtlichen Beistand durch Fachanwältinnen und Fachanwälte für Wirtschaftsstrafrecht einzuschalten. Diese können die Sachlage prüfen und geeignete rechtliche Schritte einleiten, wie z.B. die Erstattung einer Strafanzeige. Zudem sollte das Unternehmen intern aufklären, wie es zu der Täuschung kommen konnte und ob etwa interne Kontrollmechanismen verbessert werden müssen. Eine umfassende Dokumentation des Falles und möglichst lückenlose Aufklärung der Umstände sind ebenso wichtig, um die eigenen Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.


Noch keine Bewertungen

Jetzt Rechtsfrage stellen